Wupperform mit neuer Kompetenz zur Rauchwarnmelder-Pflicht

Die Landesregierung NRW hat für die Rauchwarnmelder-Pflicht in Wohnungen eine gesetzliche Grundlage geschaffen (§49 BauO NRW, Absatz 7). Demnach müssen auch Wohnungen in Bestandsbauten in NRW bis zum Jahresende nach DIN 14676 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Natürlich stattet auch Wupperform seine Objekte entsprechend aus. Vor diesem Hintergrund bildete unsere Mitarbeiterin Annette Marold sich kürzlich fort zur „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676“. Wupperform kann Montage, Inbetriebnahme etc. von Rauchwarnmeldern in eigenen Objekten nun also mit in-house competence fachgerecht selbst übernehmen.

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